Neuregelung der Bestimmungen für Arbeitsleistungen ab Kalenderjahr 2023
Unser Verein lebt von der Verantwortung seiner Mitglieder für alle die Gemeinschaft stützen-den Aufgaben. Je bereitwilliger sich unsere Mitglieder den gemeinschaftlichen Aufgaben ver-pflichtet fühlen, desto leichter und besser können sie bewältigt werden. Gemeinschaftliche Aufgaben fallen nicht nur bei der Instandsetzung unserer Tennisplätze oder bei der Pflege unserer Außenanlagen an. Punktspiele, Turniere und sonstige Vereinsveranstaltungen erfordern ebenso die Bereitschaft unserer Mitglieder zur Mithilfe. Wir möchten Tennis spielen in einem funktionierenden Verein, der seinen Mitgliedern ein anspruchsgerechtes Umfeld bietet. Dafür müssen wir alle etwas tun, sei es als einzelne Person, als Gruppe oder als Mannschaft.
Der Vorstand des TC Blau-Weiß Emlichheim e.V. hat in seiner turnusmäßigen Sitzung vom 13. Februar 2023 einstimmig eine Neuregelung der bisher gültigen Bestimmungen für Arbeitsleistungen beschlossen.
1. Arbeitsleistungen sind mitgliedschaftliche Verpflichtungen, die ein Vereinsmitglied zur Förderung des Vereinszwecks zu erbringen hat. Diese Verpflichtungen bestehen neben der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begrün-det.
2. Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen trifft alle Vereinsmitglieder, die aktiv Tennis spielen und die Tennisplätze in Anspruch nehmen. Sie beginnt mit dem vollendeten 18. Lebensjahr und endet mit dem vollendeten 70. Lebensjahr.
3. Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen umfasst 5 Zeitstunden (à 60 Minuten) im Kalenderjahr, die auf mehr als einen Einsatz aufgeteilt werden können.
Wer keine Arbeitsleistungen erbringen möchte oder 5 Zeitstunden im Kalenderjahr nicht voll geleistet hat, kann sich durch einen Geldbetrag in Höhe von 15 Euro pro nicht geleisteter Arbeitsstunde von der Leistungspflicht befreien. Die betragsmäßige Abrechnung
– maximal 75 Euro pro Kalenderjahr – erfolgt am Ende jeden Kalenderjahres mit entsprechendem Einzug per Banklastschrift.
4. Arbeitsleistungen können bei der Herrichtung und Pflege der Freiluft-Tennisplätze und bei der Pflege und Instandhaltung der gesamten Außenanlagen und der Gebäude erbracht werden. Sie können ebenfalls erbracht werden für die bekuplast-Open, für den Voba-Doppel-Cup, für den Gosink-Mixed-Cup, für andere vergleichbare Turniere sowie für die internen Vereinsmeisterschaften, und zwar sowohl im Bereich Erwachsene als auch im Bereich Kinder und Jugendliche. Als Arbeitsleistung gilt auch die Mannschaftsführung oder -betreuung im Punktspielbetrieb oder bei sonstigen internen und externen Wettbewerben.
Sie können zudem erbracht werden bei besonderen Maßnahmen und internen sowie externen Veranstaltungen, die gemäß Vorstandsbeschluss im Interesse des Vereins durchgeführt werden.
5. Ausgenommen von der Leistungsverpflichtung sind
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Neumitglieder im Eintrittsjahr
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Mitglieder mit nachgewiesener Krankheit oder körperlichen Behinderungen im Verlauf des Kalenderjahres
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Mitglieder mit zusammenhängender örtlicher Abwesenheit wegen Studium oder Ausbildung sowie bei beruflicher Veranlassung
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Mitglieder in ehrenamtlichen Funktionen jeder Art für den Verein
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Mitglieder in speziellen vom Vorstand zu genehmigenden Fällen.
6. Die für Arbeitsleistungen anstehenden Termine werden vom Vorstand in geeigneter Form und unter Bezeichnung des Arbeitsinhaltes und des Ausführungstermins rechtzeitig bekanntgegeben. In der Regel werden Anmeldelisten in den Clubhäusern ausgehängt, in die sich die Mitglieder eintragen können. Soweit sich die sozialen Medien anbieten, soll davon ebenfalls Gebrauch gemacht werden.
Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden werden schriftlich in Arbeitslisten festgehalten, die in die Jahresabrechnung einfließen.
7. Diese vom Vorstand verabschiedete und ab Kalenderjahr 2023 gültige Neuregelung tritt mit der Genehmigung durch die Jahreshauptversammlung vom 17. März 2023 in Kraft und ersetzt alle bisher geltenden Regeln.
Der Vorstand des TC Blau-Weiß Emlichheim e.V.
Emlichheim, den 17. April 2023